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Die A 20 - Historie

Stoppt die "Küstenautobahn" A 20!

... was bisher geschah ...

Berichte: Horst Lobensteiner

23. April 2023: Fahrrad-Sternfahrt zur A20-Demo nach Gut Hahn mit ~2.500 Teilnehmern

Vortrag von Silke Lorenz zu den hydrologischen Besonderheiten auf der geplanten Trasse im Lehmder Moor
Vortrag von Silke Lorenz zu den hydrologischen Besonderheiten auf der geplanten Trasse im Lehmder Moor

Bericht der "rasteder rundschau" in der Mai-Ausgabe

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Ein Mitschnitt von der Demo von Stefan Mester, Rastede
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07. Juli 2022: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Planfeststellungsverfahren für den 1. Abschnitt Westerstede - Jaderberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt!

Der 9. Senat des Gerichts sieht in der fehlerhaften Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Gebiet Garnholter Büsche einen gravierenden Mangel, sodass eine "Beeinträchtigung des Gebiets nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen sei" (Az.: BVerwG 9 A 1.21, Urteil siehe unten!).

Ob dieser Mangel von der Planungsbehörde geheilt werden kann, muss zumindest angezweifelt werden. Wir werden weiter berichten.

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Urteil A20_2022-07-07_BVerwG-PM_45.pdf
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29. Mai 2022: Demo gegen die A 20 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Fotos Renate Matthes

 

Februar 2022: Die Schutzgemeinschaft ländlicher Raum Nord-West e.V. in Beverstedt reagiert mit einem Faktencheck auf die "uralte, kratzende Schellackplatte" (Originalton Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20) der norddeutschen Industrie- und Handelskammern:

6.- 8. August 2021: Mit einem umfangreichen Programm mit Vorträgen, Musikgruppen, Workshops, Wanderungen sowie einer Radtour zu den Garnholter Büschen hat das Protestcamp ein "Protestival" veranstaltet. Auch der NABU Rastede war mit einem Pavillon (Foto Judith Matz) aus solidarischen Gründen vertreten.

7. Juli 2021: Ein vom NABU-Bundesverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass ein Ausstieg aus Autobahn-Neubauprojekten möglich ist!

 

Juni/Juli 2021: Die Jugend wehrt sich angesichts der Klimakrise gegen den Bau neuer Autobahnen und somit auch gegen den Baubeginn der A 20. Der sichtbare Protest findet seit Mai 2021 mit einem Zeltlager in Sichtkontakt zum Trassenbereich der A 20 statt. Einige wenige Zelte auf einer von einem benachbarten Landwirt zur Verfügung gestellten Wiese veranlaßten den Landkreis Ammerland, eine baurechtliche Verfügung gegen das A 20-Camp bzw. den Landwirt durchzusetzen. Ein entsprechender Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg positiv entschieden, sodass das Camp von der Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 des Grundgesetzes geschützt ist.

 

Mai 2021: Mit viel Einsatz und Unterstützung von Mitstreitern, Gutachtern und Anwälten wurde eine umfassende Klagebegründung gegen den Änderungsbeschluss zum Abschnitt 1 zur A 20 abgegeben. Zum folgenden Planfeststellungsänderungs- und Ergänzungsbeschluss mußte daraufhin erneut Stellung genommen und Fehler bei der Planung aufgedeckt werden. Erneut waren Gutachten zu bestellen und zu bezahlen. Um den Schutz- und Klagefonds zu entlasten, hat der BUND Friesland zusammen mit der Schutzgemeinschaft Ländlicher Raum Nord-West die Unkosten von insgesamt 2618 Euro für externe Gutachter zum Thema Stickstoffeintrag übernommen. Der Schutz- und Klagefonds musste rund 7.500 Euro für die Rechtsberatung zu diesem Thema bezahlen. Beim Thema Arten- und Habitatschutz (Dr. Matthias Schreiber) ist für Kartierungen und Auswertung der Avifauna usw. eine Summe von 5000 Euro fällig geworden, die der BUND Ammerland übernommen hat. Für das Gutachten zur WasserRahmenRichtLinie (WRRL) teilen sich der BUND und der NABU Oldenburger Land die Kosten von 2000 Euro. Im Gutachten selbst wurden ausführlich verschiedene Mängel und Fehler in den Planunterlagen herausgestellt:

 

  1. Mangelhafte Beschreibung und Zustandsbewertung der betroffenen Wasserkörper
  2. Mangelhafte Vorprüfung der Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich ihrer Relevanz
  3. Mangelhafte Beschreibung, Planung und Auswirkungsprüfung der Straßenwasserbehandlung
  4. Mangelhafte Ermittlung der Schadstoffimmissionen in Oberflächengewässer und Grundwasser
  5. Fehlerhafte Ausklammerung von Kleingewässern bezüglich der Immissionsberechnungen
  6. Überprüfungskonzept zur Beeinflussung der Bekhauser Bäke durch die Weitenentnahme

 

Frühjahr 2020: Aufgrund der Klage des BUND Niedersachsen zum Abschnitt 1 der A 20 bekam die Nds. Straßenbaubehörde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Chance, die in der Klagebegründung aufgedeckten Planungsfehler zu beheben.

 

6. Februar 2021: Die FFF-Jugend protestiert gegen die A 20 in Dringenburg, Foto NWZ
6. Februar 2021: Die FFF-Jugend protestiert gegen die A 20 in Dringenburg, Foto NWZ

16.06.2018: In Abstimmung zwischen den niedersächsischen Landesverbänden des BUND und des NABU hat der BUND heute fristgemäß Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der niedersächsischen Straßenbaubehörde zum 13 Kilometer langen 1. Abschnitt der sogen. Küstenautobahn zwischen der A 28 bei Westerstede-Garnholt und der A 29 bei Rastede-Bekhausen beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die detaillierte Klagebegründung wird derzeit erarbeitet und muss spätestens in 10 Wochen nach Klageeinreichung nachgereicht werden.

Die A 20 würde das Wiesenvogelsterben dramatisch beschleunigen!

In den letzten 25 Jahren erlebt Deutschland dramatische Verluste bei unseren früher häufigen Feld- und Wiesenvögeln. Zu 80 % beim Kiebitz, 84 % beim Rebhuhn und 34 % bei der Feldlerche haben die Bestände inzwischen abgenommen! Vögel, die noch im 20. Jahrhundert zum Landschaftsbild gehörten und mit denen die älteren unter uns noch aufgewachsen sind. In Niedersachsen haben Wiesenvögel seit 1990 um mehr als die Hälfte abgenommen. Dabei haben wir in Niedersachsen und insbesondere im Nordwesten mit den Wiesenlandschaften eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Wiesenvögel. Die geplante A 20 würde genau die Lebensräume zerstören, die überlebenswichtig für unsere heimischen Brutvögel in Feld und Wiesen sind: unzerschnittene großräumige Wiesen- und Weidenflächen. Die A 20 würde ~20.000 ha dieser Lebensräume zerschneiden und dadurch weitgehend als Brutbiotope entwerten. Im Ammerland rechnet man allein mit der Vernichtung von mind. 30 Brutplätze des Kiebitzes und in den Grünlandflächen der Wesermarsch und östlich der Weser dürfte es sich erheblich stärker auswirken.

Auf die vielen Beeinträchtigungen für die Menschen, für die Verluste an Lebensqualität für Anwohner, Landwirte und Berufstätige und die Auswirkungen auf die vielen weiteren Tierarten soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.

Und das alles für eine Autobahn, auf der kaum Verkehr stattfinden und die zusammen mit dem Elbtunnel Milliarden von Steuergeldern verschlingen wird.

 


Protest-Plakataktion zum Erörterungstermin vom 21.-23.02.2017 in Westerstede!

Alles das steht zur Disposition:

Fotos und Plakate: www.a22-nie.de
Fotos und Plakate: www.a22-nie.de
Die A 20 würde allein im Ammerland ein ökologisches  Desaster hinterlassen!
Die A 20 würde allein im Ammerland ein ökologisches Desaster hinterlassen!

10.Nov.2016: Der Koordinationskreis der Initiativen gegen die A 20 (der auch der NABU angehört) hat zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbquerung folgende Stellungnahme veröffentlicht:

Die A 20-Gegner üben scharfe Kritik am Zustandekommen des Urteils, welches das Bundesverwaltungsgericht zur geplanten A-20-Elbquerung gesprochen hat. Dieses Urteil wurde nur möglich, weil das Gericht der Straßenbaubehörde erlaubte, vorliegende gravierende Planungsmängel während des laufenden Gerichtsverfahrens durch Ergänzungen und Zugeständnisse aus dem Weg zu räumen. Die Beschwerde des klagenden BUND Niedersachsen war vollkommen berechtigt und hätte ohne die Hilfestellung, die das Gericht der Straßenbaubehörde gegeben hat, auch zu einem Erfolg der Klage geführt. Das betrifft sowohl die unrechtmäßige Abschnittsbildung in zwei Tunnelhälften als auch wasserrechtliche Probleme.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies liegt mit seiner Einschätzung, dass der Planungsablauf für die Küstenautobahn A 20 durch das Gerichtsurteil nicht verzögert werde, vollkommen daneben: Das Gericht hat festgelegt, dass mit dem Bau des Elbtunnels erst begonnen werden darf, wenn für die anschließenden Abschnitte (7) vollziehbare, nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.

Bisher fehlen für die angrenzenden Abschnitte jedoch alle Planfeststellungsbeschlüsse. Für den entscheidenden Abschnitt 7 von Drochtersen bis Bremervörde wurde noch nicht einmal das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. „Trotz des Urteils bleibt es also weiterhin völlig fraglich, ob überhaupt bzw. wann die Elbquerung je gebaut wird“, stellt Uwe Schmidt, Sprecher des Koordinationskreises, klar. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zementiert eine rückwärtsgerichtete Verkehrsplanung, die am Infrastrukturbedarf der Zukunft vollständig vorbeiführt“, konstatiert Schmidt. Die A 20 ist das umweltschädlichste Straßenprojekt des gesamten Bundesverkehrswegeplans. Auch mit dem Urteil zum Elbtunnel ist das letzte Wort über diese Autobahn bei weitem nicht gesprochen.

 

28.Okt.2016: Im laufenden Planfeststellungsverfahren zum 13 Kilometer langen 1. Abschnitt der sogen. Küstenautobahn werden die Planunterlagen erneut aufgrund neuer oder aktualisierter Unterlagen öffentlich ausgelegt. Am eigentlichen Trassenverlauf zwischen der A 28 bei Westerstede und der A 29 bei Bekhausen ändert sich nichts. Wesentlicher Teil der geänderten Unterlagen ist der sogenannte Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, der aufgrund neuer Rechtsprechung als Planunterlage erforderlich wurde. Hierin werden die Auswirkungen des Autobahnbaus auf die betroffenen Wasserkörper und die Vereinbarkeit mit dem Wasserhaushaltsgesetz untersucht.

Weiterhin wurde beispielsweise die Verkehrsuntersuchung vom Prognosehorizont 2025 auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben, was zu einer Neuberechnung der Lärmauswirkungen entlang der Trasse geführt hat.

Die Neuauslegung der gesamten Planunterlagen erfolgt vom 7. 11. 2016 bis einschließlich 6. 12. 2016 u. a. in der Gemeinde Rastede. Hierzu erfolgt in diesen Tagen eine ortsübliche Bekanntmachung. Außerdem können die Planunterlagen in diesem Zeitraum unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden. Einwendungen können ab Auslegungsbeginn bis einschließlich 20. Dezember 2016 erhoben werden.

Die bisherigen Unterlagen hatten bereits im Juni und Juli 2015 ausgelegen. Seinerzeit waren ca. 1.000 Einwendungen eingegangen. Diese Einwendungen behalten nach Behördenangaben ihre volle Gültigkeit und müssen nicht erneut eingebracht werden.

Voraussichtlich im Frühjahr 2017 wird der Erörterungstermin stattfinden. Im Rahmen dieses Termins haben Einwender die Möglichkeit, ihre Anliegen mit dem Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde zu diskutieren.

Damit dürfte sich die Planfeststellung ein weiteres Jahr hinauszögern!

 

22.03.2016: Der Koordinationskreis der Initiativen gegen die A 20 und Menschen aus der Region zwischen Westerstede und Drochtersen haben eine Petition bei „WeAct!“ (Petitionsplattform des Netzwerks campact) gestartet: Stoppt die Küstenautobahn A 20!

Bitte unterschreiben Sie hier diese Petition gegen die A 20! Verbreiten Sie die Aktion in ihrem Bekanntenkreis, bei ihren Freunden, in ihrer Region! Die Bürgerbeteiligung endet am 2. Mai 2016. Danach werden die Unterschriften an den Verkehrsminister überreicht.

 

16.03.2016: Nach der Ankündigung der Aufnahme der A20 in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) durch Bundesminister Dobrindt steht die einheimische Presse wieder einmal Kopf! Da wird euphorisch und kritiklos das Hohelied des Strassenbaus mit den Worten „Bund baut Küstenautobahn“ gesungen (NWZ vom 17.03.2016). Bei dieser Stimmungsmache wird geflissentlich übersehen, dass

 

1. es sich um den ersten Entwurf handelt

2. eine Bürgerbeteiligung bis zum 2. Mai 2016 stattfinden muss

3. die Aufnahme in den BVWP nicht gleichzusetzen ist mit der Finanzierung der vielen Einzelprojekte

4. allein für das Planfeststellungsverfahren für den 1. Abschnitt Westerstede-Bekhausen ~ 1.000 Einwendungen bei der Behörde eingereicht wurden, die alle registriert, bearbeitet und beantwortet werden müssen

5. eine unbestimmte Anzahl von Klagen sehr wahrscheinlich ist, die die Planfeststellungs-verfahren der verschiedenen Abschnitte erheblich verzögern werden

6. die Landesregierung einen Antrag der FDP zur Planungsbeschleunigung der A 20 abgelehnt hat
7. die A20 von allen niedersächsischen Projekten im vordringlichen Bedarf mit 1,6 das weitaus schlechteste Kosten-Nutzen-Verhältnis hat

8. die Notwendigkeit für die Hinterlandanbindung der Seehäfen längst widerlegt ist (s. http://wp.a22-nie.de/wp-content/uploads/2012/10/A22-Hinterlandanbindung_2011-06-30.pdf.)

9. die angesetzten Umweltfolgekosten mit ca. 1/2 Milliarde Euro gigantisch sind und die A20 aus alldem folgernd im „vordringlichen Bedarf“ und selbst im „weiteren Bedarf“ nichts zu suchen hat.

 

BVWP und Umweltbericht können unter http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/035-dobrindt-bvwp2030.html eingesehen werden. Ab dem 21. März können bis zum 2. Mai Stellungnahmen abgegeben werden, siehe unter http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html.

Die Stellungnahme zum BVWP2030 kann hier eingesehen werden!

 

20.07.2015: Zum Planfeststellungsverfahren des 1. Abschnitts der A 20 von der A 29 bis zur A 28 bei WST-Garnholt hat der NABU Oldenburger Land e.V. eine 11-seitige Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr geschickt. Darin werden noch einmal alle Argumente gegen den Autobahn generell und speziell gegen den 1. Abschnitt dargelegt. Die Stellungnahme ist hier nachzulesen.

 

11.06.2014: In der alten Verkehrsprognose von 2007 ging das Bundesverkehrsministerium (BMVI) noch von einer Zunahme der Verkehrsleistung im Straßengüterverkehr von 84 % im Zeitraum von 2004 - 2025 aus. Nun kündigt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Zuwächse der Verkehrsleistung von nur noch 38 % im Güterverkehr und 13 % im Personenverkehr von 2010 bis 2030 an. Das entspricht einer Halbierung der Prognosewerte.

Bisher wurden vom BMVI immer Zuwächse von 70 - 80 % als Begründung für den Neubau von Autobahnen genannt. Die damaligen, dem Zweck untergeordneten Phantasie-Zuwachswerte sollten auch die Planung der A 20/22 rechtfertigen. Die A20/22-Gegner wie BUND und NABU haben diese Prognosen von Anfang an bezweifelt und werden nun bestätigt. Aber selbst die jetzigen Prognosen liegen noch deutlich über der realen Verkehrsentwicklung! Derzeit stagniert der Verkehr im Planungsraum der A 20/22 nämlich weitgehend und nimmt nur auf wenigen Strecken geringfügig zu, auf anderen sogar ab.

Diese deutlich revidierten Zuwachsraten könnten durch den Ausbau bestehender Straßen bewältigt werden sowie durch die Verlagerung des Güterverkehrs auf die vorhandenen Bahnstrecken und Wasserwege, die vor der Küste verlaufen und der Hafenwirtschaft Wertschöpfung bringen würden. Das schont nicht nur den Bundeshaushalt, die Umwelt und das Klima, sondern sichert oder schafft sogar Arbeitsplätze. Es wäre auch ein deutliches Signal einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik mit dem Blick auf die Verantwortung für die nachfolgende Generationen.

Presse und Politik verkünden stets nur die halbe Wahrheit

Dezember 2012: Im Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt bei Bremervörde werden wegen der Folgewirkungen auch auf unserem Raum (Abschnitte 1 (Ammerland) und 2 (Wesermarsch)) vom NABU und seinen betroffenen Mitgliedern Stellungnahmen bei der Straßenbaubehörde in Lüneburg eingereicht. Auch für eine evtl. Klage wird der NABU vor den Verwaltungsgerichten durch RA Kremer (Berlin) vertreten.

 

06.06.2012: Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will die A 22 (A 20) im Bereich westlich der A 7 bis zur Elbe bei Glückstadt nicht weiterbauen (NWZ von heute). Auch der Bau des Tunnels unter der hier ca. 3 km breiten Elbe ist damit vom Tisch. Unter diesem Gesichtspunkt erübrigt sich die weitere Planung dieser Autobahn auch auf niedersächsischer Seite für die Strecke von Drochtersen/Elbe bis Westerstede. Um nicht noch mehr Steuergelder sinnlos zu vergeuden, wird sich der NABU  für die Aufhebung der entsprechenden Verfahren einsetzen.

 

10.06.2011: Die Teilnahme an den von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumten ersten Arbeitssitzungen für die beiden Teilabschnitte der A 22 von der A 28 bei Westerstede bis zum Wesertunnel am 17. und 22. Juni hat der NABU in einem Schreiben vom 10. Juni 2011 abgelehnt.
Der NABU wird sich nicht auf eine Mitarbeit an Detailplanungen zur A 20 einlassen, um damit noch in Mithaftung für die unübersehbaren Auswirkungen der Autobahn auf Mensch und Natur genommen zu werden. Gleichwohl wird der NABU das Ergebnis der Planungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sorgfältig prüfen und gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen weitere Schritte beraten.

14.02.2011: Vor über 160 Zuhörern referierte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Dr. Anton Hofreiter, auf Einladung der „Ammerländer Bürger gegen die A 22“ im Wiefelsteder Gasthof Rabe über die „Widersprüchlichkeiten des Mammutprojekts Küstenautobahn“. Er wies in seinem Referat auf Klimawandel und Artensterben in nie gekanntem Ausmaß und im Gegensatz dazu auf den unverantwortlichen Ausbau weiterer Fernstraßen ohne Reflektion auf Wirtschaftlichkeit, Frequentierung, unvorstellbarer Naturzerstörung und Finanzierbarkeit hin. Deutschland verfüge mit Holland bereits über das dichteste Straßennetz der Welt. Allein mit der Erhaltung des derzeitigen Bundesfernstraßennetzes sei der Bund mit 30 Milliarden Euro im Rückstand. Dazu komme die in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommenen Neubauvorhaben mit ca. 80 Millarden Euro. Bei einem jährlichen Etat von 2 - 2,5 Millarden Euro für Neubaustrecken könne man sich in etwa vorstellen, wann eine hinzukommende Strecke jemals, wenn überhaupt, realisiert werden könne. Zum anderen müsse Deutschland bis 2050 seinen CO²-Ausstoß um 95 % reduzieren, um das +2°-Klimaziel noch zu erreichen.
Kurios eine Rechnung eigener Art der Planer, auf die Hofreiter noch aufmerksam machte: der Projektnutzen einer Autobahn werde an einem bis 2030 auf 60 Dollar/Barrel sinkenden Rohölpreis festgemacht, dabei könne man eher von weiter steigenden Rohölpreisen ausgehen - derzeit 100 Dollar/Barrel. Weiter glaube er nicht, dass sich die von lauter Autobahnen genervten Urlauber aus NRW ausgerechnet hier über eine weitere Autobahn freuen würden. Die Menschen dort sehnen sich nach Ruhe und unzerteilter, ursprünglicher Landschaft.
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Ziehen über die Jader Marsch und die Osteniederung statt Blessgänsen und Seeadler bald die Blechkisten aus Skandinavien und Osteuropa? Schöne Aussichten!
Ziehen über die Jader Marsch und die Osteniederung statt Blessgänsen und Seeadler bald die Blechkisten aus Skandinavien und Osteuropa? Schöne Aussichten!

In erster Linie wird die A22 dem von Osteuropa und Skandinavien in Richtung Westeuropa fließenden LKW-Verkehr als Transitstrecke dienen! Welchen Preis zahlen die Regionen dafür? Bisher weitgehend unberührte und schützenswerte Landschaften mit FFH-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten vom Ammerland bis ins Kehdinger Land, die Rückzugsräume für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ein großes touristisches Potenzial darstellen, würden entwertet oder zerstört. Stellvertretend für viele weitere seien hier die Osteniederung als Lebensraum von Seeadler, Otter und Lachs sowie die Jader Marsch als Überwinterungsraum tausender arktischer Nonnen-, Bless- und Graugänse genannt. So werden in der Jader Marsch in jährlich steigender Tendenz immer mehr überwinternde Wildgänse gezählt.
Es werden für die Natur dramatische Veränderungen einsetzen. Die Autobahn wird eine für Mensch und Tier gleichermaßen verheerende Barrierewirkung haben. Tiere verlieren Teile ihrer angestammten Lebensräume, weil die Autobahn diese auseinanderreißt. Viele werden beim Überqueren Opfer der neuen Straße. Lärm und Abgase tun ein Übriges zur ökologischen Entwertung der Landschaften. Eine wirklich große Hilfestellung für die dringend auf den Tourismus angewiesene Küstenregion! Menschen, die hierher kommen, wollen sich weitab von lärmendem Autoverkehr der Ballungsräume erholen!

Die Argumentation der Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen zur Prüfung von Alternativen vom Ausbau der A1 bis hin zur Nullvariante statt neuerlicher massiver Umweltzerstörung werden nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen. Nach dem Vorverfahren zum PFV war erkennbar, dass diese Autobahn mit dem geringstmöglichen Planungs-, sprich Kostenaufwand, unterhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen (!) durchgezogen werden soll. Vorerst sind allerdings nur die Planungskosten gesichert. Die "restliche" Finanzierung von ca. 2 Mrd. Euro (incl. Elbtunnel) ist indes völlig ungeklärt. Die Aufnahme der A22 in die Anlagenliste des Gesetzes zur Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen ist auch aus dem Grunde bereits gescheitert.


Transithinterland oder Erholungslandschaft - die Regionen zwischen Ammerland und Elbe stehen am Scheideweg! Neue Autobahnen trotz Klimawandel - sind wir noch zu retten ?

Selbst die in ihrer ganzen Tragweite langsam ins Bewußtsein vieler Menschen dringende globale Erwärmung (Klimawandel) läßt die Befürworter neuer Autobahnen unbeeindruckt. Weiter wird für den Bau neuer Autobahnen (hier der A 22) in öffentlichen Veranstaltungen geworben. Dass neue Autobahnen auch neue Verkehre nach sich ziehen, findet in den Argumentationen der Lobbyisten wohlweislich keine Erwähnung. Dabei hat die Europäische Umweltagentur (EUA) den (Transport-) Verkehr als immer größere Gefahr für das Klima bezeichnet. Zwischen 1990 und 2003 nahm der Verkehr zu Lande, Wasser und in der Luft um 20 % zu. Der Verkehr in den alten EU-Ländern ist danach für mehr als 20 % der Treibhausgase verantwortlich!
Immerhin wird die Klimaveränderung durch Wetterkapriolen und Naturkatastrophen inzwischen von jedem Einzelnen wahrgenommen. Die Veränderungen und das Verschwinden vieler Tier- und Pflanzenarten dagegen wird allenfalls von Fachleuten und Wissenschaftlern festgestellt. Doch tickt nicht mit dem Artensterben eine ähnliche Zeitbombe wie beim Klimawandel? Leider verfügt der Mensch über keinen Sinn, die ihn das Artensterben spüren läßt (s. dazu auch die EU-Studie "European Mammal Assessment" und den Bericht über die Stromstadkonferenz zur biologischen Vielfalt vom Okt. 2009!). Deshalb asphaltieren wir ungehemmt unsere Landschaft mit immer neuen Straßen zu (Ende 2007 umfaßte das bundesdeutsche Autobahnnetz sage und schreibe 12.500 km, zusammen mit den Bundesstraßen 40.700 km Fernstraßen!), werden Flüsse zu Wasserstraßen ausgebaggert und Naturlandschaften müssen Neubausiedlungen weichen. In Deutschland werden täglich Flächen in einer Größenordnung von 120 Fußballfeldern für Straßen und Gebäude zubetoniert! Lt. Statistischem Bundesamt ist der Flächenverbrauch zwischen 2004 und 2007 um 1648 km² gestiegen.


Grundsätzliches zur A 20:
Von Wirtschaftsverbänden als Zukunftsinvestition gepriesen, von den an der Trasse liegenden Landkreisen als unabdingbar gefordert, in vielen euphorischen Beiträgen von der regionalen Presse unterstützt, wird derzeit das Planfeststellungsverfahren (PFV) für die sogen. Küstenautobahn A22 von der Elbe bei Drochtersen über den Wesertunnel bis Westerstede vorbereitet. Ziehen über die Jader Marsch und die Osteniederung statt Blessgänsen und Seeadler bald die Blechkisten aus Skandinavien und Osteuropa? Schöne Aussichten !
In der Argumentationskette der Befürworter finden sich die hinlänglich bekannten Gemeinplätze, wie "Stärkung der Wirtschaftskraft" und "Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen" (s. auch unten!). Auch die durch den Wesertunnel bedingte und vom NABU und anderen Verbänden vorhergesagte Zunahme des (Schwerlast-) Verkehrs, insbesondere westlich der Weser, läßt sich jetzt gut im Sinne der Befürworter instrumentalisieren.
Auch die verheerenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft in den Regionen zwischen Kehdinger Land und Ammerland durch eine neue Autobahn hat der NABU frühzeitig zu bedenken gegeben, die ausgelöst durch den Bau des Wesertunnels mit dem "Lückenschluß" zwischen der A20 und der A28 entstehen werden. Dabei sind die Gebiete westlich der Weser bereits durch eine West-Ost- und eine Nord-Süd-Autobahn hervorragend erschlossen, die 'Parklandschaft Ammerland' wäre durch dann drei Autobahntrassen förmlich portioniert!

Graugänse
Graugänse

Der NABU hat jedenfalls keine Hilfestellung in Form von (avi-) faunistischen Daten geliefert und hält sich für die weiteren Planungsschritte alle Optionen offen.

Die an Peinlichkeiten reiche Vorgeschichte der A 22, auch im Zusammenhang mit Aussagen von führenden Politikern und Behördenleitern, wurde von S. Grube in einer "Chronologique fatal" aufgelistet. Bei so manchem heutigen Verfechter einer neuen Autobahn A 22 müßte sich bei der Lektüre dieser lesenswerten Chronik ein verständliches Unwohlsein einstellen!

Wer dem eigens von Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden und Betroffenen am 26.03.2008 in Jaderberg gegründeten Schutz- und Klagefonds beitreten und damit zur Stärkung der Ablehnungsfront gegen die A 22 beitragen möchte, kann sich hier über die Bedingungen informieren und hier eine Beitrittserklärung ausdrucken. Nur in der starken Gemeinschaft besteht gegen die scheinbar übermächtige Planungsbürokratie eine Chance!


Der Verlauf der bisherigen Auseinandersetzungen und Aktionen:

8. September 2010:
Der sogenannte Scopingtermin (hier wird der Rahmen für die Umweltuntersuchungen zwischen Planungsträger und den Trägern öffentlicher Belange -auch der Umweltverbände- diskutiert) und die anschließende Projektkonferenz (hier werden von der Planungsbehörde und den beteiligten -büros die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu den diversen Schutzgütern vorgetragen) für den 1. Abschnitt zwischen dem Garnholter Wald und der Kreuzung A20/A29 bei Bekhausen ergaben für die anwesenden Vertreter von BUND und NABU wichtige Erkenntnisse über die hohe Wertigkeit der einzelnen Landschaftsräume. Die höchste Arten- und Individuenrate erreichten dabei die Heller Büsche im Dreieck A20/A28 bei Groß Garnholt. So wurden dort allein acht Arten von einigen hier sehr seltenen Fledermäusen (Zwerg-, Fransen-, Bart-, Wasser-, Rauhautfledermaus, Großes Mausohr, Großer Abendsegler, Braunes Langohr) festgestellt. Ursächlich dafür dürfte in erster Linie die mit 199 (!) Arten reiche Auswahl an Nachtfaltern sein. Auch Holzkäfer sind mit 18 Rote-Listen-Arten stark im Trassenraum vertreten. Weiter sind seltene Libellen (Scharlach- oder Späte Adonislibelle im Holler Moor) und Tagfalter (Grünwidderchen im Dringenburger Moor) von Bedeutung. Hervorzuheben sind daneben die Vorkommen von Ringel- und möglicherweise Schlingnatter, Waldeidechse (Reptilien), Berg- und Teichmolch, Erdkröte, Gras-, Wasser- und Moorfrosch (Amphibien) sowie von Sumpfschrecke im Dringenburger Moor und im Garnholter Wald. Die Kartierung der Brut- und Rastvögel wurde noch nicht bekanntgegeben, diese wird weiter fortgesetzt. Der Untersuchungsraum wird auf 400 m beidseits der Trasse, an den Anschlusspunkten und am Rastplatz Dringenburger Moor auf 500 m, in Einzelfällen auch darüber hinaus, für Brut- und Rastvögel auf 1.000 m beidseits der Trasse ausgeweitet.
Weiter geht es mit den entsprechenden Konferenzen zum 2. Abschnitt (östliches Ammerland und Wesermarsch) am 22.9.2010 in Brake. Dieser Streckenabschnitt dürfte neben den Umweltbelangen viel Brisanz wegen der in der Bevölkerung und den betroffenen Gemeinden höchst umstrittenen Trassenführung „West 3“ nördlich Delfshausen und Gut Hahn bergen. Die Hindernisse für diese Autobahn werden täglich größer. Wann begreift man von offizieller Seite endlich, dass diese Autobahn gegen den Willen der Bevölkerung geplant wird? „Stuttgart 21“ läßt grüßen!

August 2010:
Am 22.08.2010 wurde eine von den Ammerländer Bürgern gegen die A 20 (A 22) organisierte und mit ca. 300 Teilnehmern gut frequentierte Fahrrad-Sternfahrt von verschiedenen Orten des Ammerlandes nach Rastede-Bekhausen zum Ponyhof Kaper durchgeführt.

25.06.2010: Linienbestimmung enthält gravierende Mängel
Für die nun umbenannte Küstenautobahn in A 20 übergab der Staatssekretär Ferlemann vom Bundesverkehrsministerium (BMVBS) in Stade die Linienbestimmung an den Nds. Verkehrsminister Bode. Obwohl die Streckenführung durch die Jader Marsch vorgeblich noch offen sein und erst im Planfeststellungsverfahren geklärt werden soll, geben sich die Offiziellen mit dem Fertigstellungstermin 2022 unerklärlich optimistisch. Wahrscheinlich dient das Offenlassen der Streckenführung durch die Jader Marsch nur der Beruhigung der betroffenen Gemeinden. Sowohl Varel als auch Rastede und Wiefelstede verteidigen vehement die nördlich von Jaderbeg verlaufende Trassenführung, die aber durch das gutachterlich festgestellte faktische Vogelschutzgebiet führt. Die südliche Trasse würde dieses Vogelschutzgebiet zwar nicht mehr in voller Breite zerteilen, dafür aber mehr Rasteder Siedlungsbereiche tangieren und Varels Durchgangsstraße B 437 nicht entlasten. Das Dilemma bleibt also bestehen.
Bemerkenswert und entlarvend zugleich ist die Feststellung im Brief des Landkreises Ammerland an das BVMBS, die Trassenführung West 3 (südliche Umgehung von Jaderberg) würde im Bereich des Rasteder Geestrands die „besondere Eigenart und Schönheit der Ammerländer Landschaft eklatant zerstören“. Auch werden nun erstaunlicherweise Naturgüter und schützenswerte Vogelarten wie der Mittelspecht bemüht, um den Wald beim Gut Hahn nicht zu durchtrennen. Nicht das wir falsch verstanden werden: letzteres wäre in der Tat eine Katastophe, aber dass die Naturschutzverbände und die Bürgerinitiativen auf diese Problematik verbal und in ihren diversen Stellungnahmen immer wieder hingewiesen haben und dass die Autobahn viele ähnlich schöne und schützenswerte Landschaften zwischen Elbe und Wesermarsch zerstören würde, spielte bei den Ammerländer Wortführern der A 20/A 22 bisher, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle - wie man sieht, nur solange die regionalen Interessen der Kommunen und der (Tourismus-) Wirtschaft nicht so schmerzlich tangiert wurden. Dass nun aber gerade diese durch die veränderte Lineinführung der Autobahntrasse (fraglich bleibt, ob diese Änderung im Rahmen der Linienbestimmung überhaupt rechtmäßig ist) in Gefahr geraten, verändert die Sachlage grundlegend. Nun wird plötzlich so etwas wie Sorge um Natur und Landschaft sichtbar. Warum wurde diese Sorge bei der bisherigen Hauptvariante (West 2) nicht ebenso sichtbar, z. B. beim Wald von Groß Garnholt, bei der Wapelniederung sowie beim Dringenburger und Holler Moor? Und hinter vorgehaltener Hand müssen nun die Auftraggeber für das Rastvogelgutachten, die bösen Naturschützer von BUND und NABU, als Prügelknaben für das erkennbare Dilemma herhalten, andererseits wird im o. g. Schreiben das BVMBS ersucht, weiter die Hauptvariante (West 2) durch das faktische Vogelschutzgebiet zu verfolgen, auch auf die Gefahr hin, damit europäisches Recht zu brechen. Schon Goethe ließ seinen Zauberlehrling sagen: „Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los.“ ...

Hinzu kommt die weiterhin völlig ungeklärte Finanzierung der Autobahn. Und das erklärte nicht Irgendwer, sondern der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestages jetzt anläßlich eines Besuchs in Rastede.
Wann nimmt man behördlicherseits endlich zur Kenntnis, dass diese Autobahn nach Fertigstellung bei weitem nicht ausgelastet sein wird (u. a .auch wegen des sechsstreifigen Ausbaus der A 1), das Gewerbegebiete in erster Linie aus dem Hinterland unter arbeitsplatzsparenden Investitionen in Autobahn-Gewerbegebiete wechseln, das der Jadeport überwiegend Transportwege in südliche Richtungen benötigt, das der Schwerlastverkehr aus den nordischen und baltischen Staaten überwiegend seine Güter gen Rotterdam und weiter transportieren und das der ohnehin atemberaubende Schuldenberg der Republik um weitere mindestens 2 Milliarden Euro (incl. Elbeuntertunnelung und Wesertunnelanpassung) anwachsen wird, das sich das Leben vieler Menschen in dramatischer Weise verändert hat und das unersetzliche Natur unwiederbringlich vernichtet wurde.


Gänse in der Jader Marsch, Foto Gramberg
Gänse in der Jader Marsch, Foto Gramberg

Ähnlich wie beim Rhein-Main-Donau-Kanal wird nach einer Fertigstellung der A 20 das Gejammer groß sein und die Suche nach den Schuldigen, den dann längst pensionierten „Spitzenbeamten“, einsetzen, wenn sich herausstellt, dass die ursprünglichen, bewusst schön gerechneten Kosten um das Doppelte angestiegen sind und die Autobahn sich wegen fehlender Auslastung als weitgehend überflüssig erweist. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Streichliste des NABU-Bundesverbandes von im Bau oder in Planung befindlichen Straßenbauprojekten des Bundes.

09. Juni 2010: Alternativkonzept der Presse vorgestellt und an die Entscheidungsträger in Bund und Land versandt
Der Koordinierungskreis der Initiativen gegen die A 22 (KOK) stellte heute sein Konzept "Verkehrliche Alternativen zur Küstenautobahn A 22" der Presse vor. Das Papier wurde auch an das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) und seine vier Staatssekretäre geschickt, an die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Bundestag, den Bundesumweltminister, an die Ministerpräsidenten und Verkehrsminister aller Bundesländer, an die Landräte und Kreistage aller betroffenen Landkreise sowie an die verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen der vier Nordländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Hierin wird noch einmal der fehlende Bedarf für eine weitere Autobahn in Küstennähe, der Widerspruch zu den nationalen wie internationalen Klimaschutzzielen, die deutlich zu gering prognostizierte Auslastung ab Fertigstellungsdatum 2020, die fehlende Eignung des Wesertunnels als Autobahntunnel, die sowohl finanziell als auch technisch noch völlig ungeklärte Elbquerung dargelegt sowie detaillierte Verkehrsalternativen entwickelt.

20.04.2010:
Aus der Umweltausschusssitzung des Landkreises Ammerland wurde berichtet, dass die Variante West 3 nun mit untersucht würde, um das faktische Vogelschutzgebiet in der Südlichen Jader Marsch zu umgehen. Anlass hätte ein fachlich anerkanntes Gutachten von BUND und NABU gegeben. Es würde jetzt noch untersucht, wie weit die Vögel in südlicher Richtung die Variante West 3 tangierten.
Ausdrücklich wurde betont, dass es noch kein Signal für eine Entscheidung gäbe. Es könnte sein, dass sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Variante West 3 entscheidet. Bei Beeinträchtigungen von europäischen Schutzgebieten könnten Ausnahmen nur zugelassen werden, wenn keine Alternativen vorliegen. Mit Variante West 3 läge eine Alternative vor. Die Planer haben die Varianten West 2 und West 3 offenbar nochmals verglichen und festgestellt, dass 12 Gebäude bei der Variante West 2 mehr betroffen seien als bei West 3, ansonsten werden die beiden Varianten gleich bewertet. Die Betroffenheit von "nur" 12 Gebäuden mehr sei marginal. Damit läge eine zumutbare Alternative vor.
Der Landkreis, wie auch andere Gemeinden, sind mit dem Umschwenken zur Variante West 3 nicht einverstanden und finden das Vorgehen "intransparent". Möglicherweise soll noch ein gemeinsames Papier mit Bedenken ans BMVBS geschickt werden. Das Land Niedersachsen wolle aber keine Diskussion führen und will, dass das BMVBS entscheidet. O-Ton: Niedersachsen will diese Autobahn - egal wie und wo!
Aus den Reihen der Ausschussmitglieder kam die Kritik, ob jetzt Vögel mehr wert seien als Menschen (FDP). Es kam auch harsche Kritik an der geheimen Bereisung am 16.03. durch das BMVBS, das Bundesumweltministerium (BMU) und die Nieders. Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr (NLStBV), über die wohl nur die Landkreise und nicht die Gemeinden informiert waren (SPD, CDU).
Eingangs des Tagesordnungspunktes zur A 22 wurde berichtet, dass die "Ammerländer Bürger gegen die A 22" mit einem Schreiben darauf hingewiesen hätten, dass bisher eine Umbenennung der A 22 in A 20 nicht stattgefunden hätte (in der Bekanntmachung zur Sitzung stand "A 20 - ehemals A 22"). Es wurde klargestellt, dass die A 22 weiterhin offiziell A 22 heißen würde. Die Umbenennung sei aber beantragt, weil man sich dadurch eine Förderung durch die TEN (Transeuropäische Netze) verspräche.

05. Aug. 2009: Rastvogelgutachten beweist: kein Autobahnbau durch die Südliche Jader Marsch
Anläßlich der öffentlichen Präsentation des Rastvogel-Gutachtens für die Südliche Jader Marsch fand am Nachmittag des 05. Aug. 2009 eine Pressekonferenz mit Vertretern von Rundfunk und Printmedien statt. Am Abend erfolgte die Vorstellung des Gutachtens vor dem voll besetzten Saal des Jaderberger Schützenhofs. Ausrichter waren BUND Wesermarsch, Schutz- und Klagefonds und NABU Oldenburger Land. Nach einleitenden Worten und einer Replik auf die Vorgeschichte zur A 22 durch den 2. Vorsitzenden des NABU, Horst Lobensteiner, erläuterte der Autor und Biologe Volker Bohnet die Ergebnisse seines Gutachtens anhand einer Power-Point-Präsentation (hier nachzulesen!). Die rechtliche Bewertung der Berliner Anwaltskanzlei Kremer trug anschließend in gleicher Form Susanne Grube vor. Danach ist die an das Vogelschutzgebiet (VSG) „Marschen am Jadebusen“ angrenzende Südliche Jader Marsch insbesondere von Weißwangen- und Blässgänsen in den Winterhalbjahren als Äsungsgebiet so stark frequentiert, dass daraus eine internationale Bedeutung für Rastvögel abgeleitet werden muß.
Die Konsequenz aus diesen wissenschaftlich fundierten, in 64 Begehungen ermittelten Daten ist die Einordnung der Südlichen Jader Marsch in die Kategorie eines VSG. Bis zu einer entsprechenden Anerkennung durch die EU ist das Gebiet als faktisches VSG zu behandeln. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch das BVerwG und den EuGH sind danach alle Handlungen untersagt, die ein so charakterisiertes Gebiet beeinträchtigen könnten, ein Autobahnbau also nach deutschem und europäischem Recht unzulässig.
Durch Bau und Betrieb der Küstenautobahn A 22 würde es zu einer Beeinträchtigung von rund 22 % der ornithologisch wertvollen Flächen der Südlichen Jader Marsch und rund 3 % der Flächen des zu erweiternden VSG kommen. Dies würde eine erhebliche Beeinträchtigung des VSG darstellen. Das Erheblichkeitskriterium nach § 42 (1) Nr. 2 BNatSchG ist ebenfalls erfüllt, weil die Voraussetzungen für Ausnahmen nach § 43 (8) BNatSchG wegen der zu befürchtenden Populationsverschlechterung der betroffenen Arten und dem Vorliegen zumutbarer Alternativen nicht gegeben sind. Selbst bei Heranziehung der Ausnahmetatbestände des Art. 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie wäre eine Ausnahme n u r im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt, zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern und zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt denkbar. Diese Kriterien liegen in der Südlichen Jader Marsch nicht vor.
Der Abend endete mit einem hoffnungsvollen Fazit. Die Zuhörer entließen die Organisatoren mit dankbarem Applaus.


Weißwangen-(Nonnen-)gänse
Weißwangen-(Nonnen-)gänse

Januar 2009:
Im Januar wurde das Raumordungsverfahren abgeschlossen. Mit Ausnahme von zwei kleineren Abweichungen in der Trassenführung wurde von der Planungsbehörde die Vorzugsvariante beibehalten und im Zuge des Verfahrens zur Linienbestimmung dem Bundesverkehrsministerium zur Entscheidung vorgelegt.

August 2008:
Ende Juli wurden von der Planungsbehörde in Teilen geänderte Planungsunterlagen zum ROV übersandt, die innerhalb eines Monats (in der Hauptferien- und Reisezeit!) gesichtet, bewertet und bearbeitet werden sollten. Nach Angaben der Behörde wurden die Änderungen durch zusätzliche Variantenvergleiche aufgrund der Vielzahl von Einwendungen von Verbänden und Betroffenen im Rahmen des ROV nötig. Mit den Unterlagen wurde außerdem eine vergleichende Übersicht der Stellungnahmen und der Entgegnungen der Planer versandt. Diese sogenannte Synopse umfaßte allein über 1000 (!) kleinbedruckte Seiten.

26.03.2008:
Der NABU ist dem in Jaderberg gegründeten Schutz- und Klagefonds mit einem Beitrag von 200 Euro beigetreten. Für die Interessenvertretung der Betroffenen, Bürgerinitiativen und Verbände konnte ein in Verkehrsstreitigkeiten erfolgreicher Berliner Anwalt gewonnen werden, der auch das ROV bereits aktiv begleitet hat. Der Vorsitzende des NABU Rastede hat an den diesbezüglichen Besprechungen mit dem Sprecherkreis der Initiativen westlich der Weser teilgenommen.

Jan.2008:
Die Arbeiten zur Erstellung einer 20-seitigen detaillierten Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren (ROV) konnte im Januar 2008 abgeschlossen und an die Straßenplanungsbehörde beim Landkreis Lüneburg geschickt werden.

01.11.2007:
Beginn der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen zum ROV
Nachdem die Planungsunterlagen zum Raumordnungsverfahren (ROV) in den Rathäusern der Anliegergemeinden öffentlich ausgelegt worden waren, konnte jeder Bürger bis zum 15. Dez. 2007 seine generellen Bedenken und/oder seine persönliche Betroffenheit in einer Eingabe geltend machen. Auch im Internet unter www.kuestenautobahn.info konnten die Unterlagen eingesehen werden. Der NABU Rastede stellte Kritikern der A 22 den Entwurf einer allgemein gehaltenen Einwendung in einer PDF-Datei zum Ausdrucken vor, der unverändert oder als Anregung für eigene Einwendungen verwendet werden konnte. Im Rahmen einer Pressekonferenz in Jaderberg und einer Bürgerversammlung in Spohle konnte die Position des NABU in einem Rundfunk- und Fernsehbeitrag einem breiteren Publikum deutlich gemacht werden. Auch der Einwendungsentwurf wurde bei der Bürgerversammlung in Spohle verteilt. Alle NABU-Gruppen des Oldenburger Landes ebenso wie alle NABU-Mitglieder über den Rundbrief des NABU-Landesverbandes wurden zur Beteiligung an der Einwendungs-Aktion aufgerufen. Die deutlich gestiegenen Besuche auf unseren Internetseiten im November und Dezember ließen auf eine rege Beteiligung schließen.

Juni 2007:
Das Frühjahr 2007 brachte zwei Vorkonferenzen zum Raumordnungsverfahren zur A 22 diesseits und jenseits der Weser. Von den diversen Bürgerinitiativen zwischen Kehdinger Land und Ammerland wurde der Gedanke eines Schutz- und Klagefonds für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Planfeststellungsverfahren entworfen, an dessen finanziellem Grundstock sich nach dessen Gründung auch der NABU beteiligen wird. Es konnte in einem auch vom NABU begleiteten Auswahlverfahren eine namhafte Berliner Anwaltskanzlei mit entsprechenden Spezialkenntnissen gewonnen werden.


Foto Sönke Morsch
Foto Sönke Morsch

März 2007:
8.000 Unterschriften gegen die A 22 im Bundesverkehrsministerium übergeben !
Eine Delegation der verschiedenen Bürgerinitiativen gegen die A 22 und des NABU überreichten in Berlin eine Unterschriftenliste mit fast 8.000 Unterschriften und ein an Minister Tiefensee gerichtetes "Bürgerbuch Küstenautobahn". In einem sehr aufschlussreichen Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär Großmann wurde deutlich, dass der Bau der A 22 nur dann Aussicht auf Verwirklichung hätte, wenn die A 22 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2009/2010 aufgenommen werden würde. Erst dann wäre an die Bereitstellung von Bundesmitteln zu denken. Voraussetzung sei aber weiter, dass Niedersachsen auf ein ähnliches Projekt aus dem vordringlichen Bedarf in Höhe der Kosten der A 22 verzichtet.

27.06.2006:
Die immer wieder bemühten Arbeitsplatzargumente wurden in einem Vortrag in Westerstede von Prof. Dr. Gather (FH Erfurt) ad absurdum geführt. Prof. Gather untersucht im Fachbereich Verkehrspolitik und Raumplanung speziell die regionalen Effekte von Fernstraßeninfrastrukturen hinsichtlich Investitonen und Beschäftigungsverhältnisse. Danach sind neue Arbeitsplätze in der Region nur in der Bauphase der Autobahn zu erwarten. Später würden ansiedlungswillige Betriebe fast ausschließlich aus dem eigenen Hinterland an die Autobahn gehen. Im Zuge der dann notwendigen Neukonzeption und Umstrukturierung gingen eher noch Arbeitsplätze verloren. Auch eine Kaufkraftabwanderung zu den dann schneller erreichbaren Oberzentren konnte Prof. Gather statistisch belegen.



Helfen Sie dem NABU beim Kampf gegen diesen unsinnigen wie für Mensch und Natur schädlichen Autobahnbau! Kämpfen Sie mit uns für den Erhalt der Lebensräume für Seeadler und Blessgans, Fischotter und Lachs!
Wir rufen alle Gegner auf, sich gegenüber ihren Kommunal-, Landes- und Bundespolitikern in schriftlicher wie mündlicher Form gegen den Bau der A22 auszusprechen.



Zum Schluß müssen noch ein paar Fragen an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung erlaubt sein:
- Ist es nicht unsere Pflicht, auch daran zu denken, dass wir die Finanzierung und die Folgekosten neuer Autobahnen (die A22 ist ja nur eine von vielen geplanten) letztlich der Kinder- und Enkelgeneration aufbürden werden?
- Ferienregion auf der einen, Transitland auf der anderen Seite - kann der Widerspruch größer sein?
- Welche Zukunft billigen wir der schwindenden Natur bei uns zu und bleibt diese für nachfolgende Generationen noch lebenswert?


Eine Forschungsarbeit zur Blessgans siehe unter www.blessgans.de.

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