Landes-/Regionalplanung

Aufgaben der Raumordnung

An den Raum und seine Ressourcen werden unterschiedlichste Ansprüche gestellt.
Raum wird beispielsweise benötigt:

  • als Siedlungsfläche zum Wohnen, Platz für Freizeiteinrichtungen oder Freiraum für die Erholung von Menschen
  • als Standort für Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetriebe
  • für den Bau oder Ausbau von Straßen, Bahnstrecken und anderer Verkehrsinfrastruktur
    • für die Errichtung von Windenergieanlagen, den Ausbau des Energienetzes (Strom- und Gasleitungen) oder
               sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
  • für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
  • zur Gewinnung von Rohstoffen und Bodenschätzen
  • zur Schaffung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder den Ausbau von Gewässern
  • als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für wichtige Funktionen des Naturhaushalts

und vieles mehr. Auch der Meeresraum wird durch miteinander konkurrierende Nutzungen beansprucht, z.B. für Schifffahrt, Fischerei, Rohstoff- und Energiegewinnung und als Ökosystem.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Torfabbau im Hankhauser Moor

Der NABU Rastede war tief beunruhigt über die damalige erneute Ausweisung von Torfabbauflächen in den Rasteder Mooren in der Neuauflage des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 2010. Mit 726 ha im Hankhauser Moor (nördlich der B 211) und mit 587 ha im Loyer Moor (südlich der B 211) waren weiterhin große zusammenhängende Grünlandflächen als Vorranggebiete für den Torfabbau vorgesehen. Der Landkreis Ammerland hatte erfolglos vorgeschlagen, die Ausweisung für das Loyer Moor zu streichen. Die Verbände bedauerten, dass die niedersächsische Landesregierung diesem Vorschlag nicht gefolgt ist. Lediglich für das Hankhauser Moor konnte eine Reduzierung der Abbaufläche um 154 ha erreicht werden.

 

Der NABU Rastede, BUND Ammerland und kommunale Behördenvertreter kämpften gemeinsam gegen die Raumordnungspläne, in denen das Hankhauser Moor in der Fassung 2017 erneut als Vorranggebiet für Torfabbau im Raumordnungsplan ausgewiesen werden sollten.

Letztendlich mit Erfolg. Die Bestrebungen der Torfabbau-Firmen, mittlerweile noch bis zu 200 ha Ländereien zu erwerben zu können, scheiterten.

 

Der Status eines Vorranggebietes zur Gewinnung von Rohstoffen und Bodenschätzen ist zwar abgewiesen, dennoch fehlt aktuell dem Hankhauser Moor die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet.

Eine Dokumentation von Horst Lobensteiner: Torfabbau im Hankhauser Moor

 

 

MoorIS: Kartenansicht Rasteder Geestrandmoore mit dem Hankhauser Moor
MoorIS: Kartenansicht Rasteder Geestrandmoore mit dem Hankhauser Moor